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Unbedenklichkeitserklärung für GoodYear Eagle F1 von Nissan

Posted: 21.10.2004, 17:46
by Bad-Joke
Hallihallo,

habe den in der Titelzeile angegebenen Reifen montiert und zwar auf den BBS-Felgen...eben S14a Racing-Edition...

Wollte 'mal fragen, ob diesen Reifen von Euch sonst noch jemand drauf hat. Da dieser Reifen nicht im Brief aufgeführt ist, bräuchte ich vmtl. eine Unbedenklichkeitserklärung von Nissan dafür.
Von GoodYear hab' ich schon sowas gefunden für unsere Silvi...aber reicht das? Laut dem "Wisch" von GoodYear braucht man zusätzlich noch den anderen "Wisch" vom Fahrzeughersteller... :-(

Hat jemand diese Unbedenklichkeitserklärung von Nissan für mich für diesen Reifen? Wollt' mir ersparen, zur Nissan-Werkstatt zu gehn.
Bitte über PN...

Ach ja, hab' folgende Größe montiert:

GoodYear Eagle F1 GSD3
VA+HA 225/45 ZR17 91Y

auf Felge
BBS Typ BT217 8Jx17H2, ET +35mm

Posted: 21.10.2004, 18:25
by Oliver
Seit April 2001 ist doch die Markenbindung bei Pkws und mehrspurigen Fahrzeugen nach Intervention der EU auch in Deutschland ersatzlos gestrichen worden. Eine erneute Eintragung wegen des Wechsels des Reifenherstellers ist nicht mehr notwendig. Außer der montierte Reifen hat keinen Hinweis auf eine ECE oder E Nummer. Der TÜV versucht aber immer noch bei Leuten die dies nicht wissen Kohle zu machen. Hierbei geht der TÜV davon aus, dass es nicht bekannt ist, dass EU-Recht vor nationalem Recht geht. Kurz gesagt, egal was in Deinem Brief oder Schein für ein Reifenhersteller steht, Du kannst auch andere Fabrikate drauf machen. Hauptsache die Größe und Bezeichnung ändert sich nicht.

Bei ...

http://www.reifendirekt.de/Reifen.html

... links oben unter Reifennews ---> Rund um den Reifen ---> Freigaben

kannst Du Dir ja trotzdem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern, falls Du Reifen für Dein Fahrzeug verwenden möchtest, der nicht in Deinem Brief eingetragen ist.

Posted: 21.10.2004, 18:51
by Bad-Joke
Dank' Dir für die Info, Oli...wusst' ich nicht :-)

Schön daß einem so schnell hier im Forum geholfen wird :-)

Posted: 21.10.2004, 20:13
by FreakS14
Mein Infostand ist minimal anders:

Wenn Z Reifen montiert sind (daher keinen Traglastindex) und das Fzg. eine Höchstgeschwindigkeit von über 230 km/h eingetragen hat, gibt es immer noch die Reifenbindung, da Z nur aussagt ÜBER 230. Aber ob 231 oder 892 km/h sagt keiner. Desweiteren fehlt der Traglastindex.
Was aber den wenigsten bis jetzt aufgefallen ist:
Z Reifen sterben, fast alle Hersteller stellen momentan auf W oder Y Reifen um, diese haben wieder einen Traglastindex.

Posted: 21.10.2004, 21:59
by Robert
Und wenn du reifendirekt.de dann ne email geschriben hast, schreiben die zurück.
das du dich an den Hersteller wenden solst

Posted: 22.10.2004, 12:43
by Aquaboy
Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller reicht aus, damit ist auch eine TÜV-Eintragung, falls die Größe noch nicht eingetragen ist, möglich.
Hab 245/35/18 druff, die standen noch nicht drin.
Ich hab für meine Falken die Bescheinigung angefragt, per Tel/Fax, hat 24h gedauert, sogar mit empfohlenem Reifendruck für unser Baby und der Tüvler war zufrieden :D

Posted: 22.10.2004, 15:36
by Speedy
Ich hab auch die GY Eagle in 225/45ZR17 91Y drauf. Wer sich auskennt sieht das dieser Reifen Traglastindex u. Geschwindigkeitsindex aufweist also zum TÜV Größe eintragen lassen und gut ist. Das mit der unbedenklichkeits erklährung gilt meines wissens nur für Motorräder.

Posted: 22.10.2004, 15:47
by Aquaboy
Dann hätte sich ja mein Tüvprüfer vertan, der hat nämlich extra nachgeschaut, bevor ich mir die Reifen geholt habe.
Im Felgengutachten zu den OZs stehen die Falkenreifen nämlich nicht drin, deswegen die Bescheinigung ;)

Posted: 22.10.2004, 16:45
by Robert
Mein Prüfer wollte auch ne Unbedenklichkeit sehen bei den 18"
Und man kann sagen was man will aber ich habe,
am 30.12.03 glaube ich so gegen 16:00Uhr bein hankook ne mail schreiben und etwa 17:00 war nen Fax mit allen Daten für mein Auto sogar bei uns rausgedruckt worden . WIll mal einen sehen der an dem Datum zu der Zeit noch was macht... war glaub sogar nen Freitag oder so gewesen.

Posted: 22.10.2004, 20:17
by Aquaboy
Wiso, der 30.12. ist doch ein ganz normaler Arbeitstag, oder meintest Du den 31.12. :D